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   VGH Hessen, 08.12.1992 - 11 UE 3757/88   

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https://dejure.org/1992,7254
VGH Hessen, 08.12.1992 - 11 UE 3757/88 (https://dejure.org/1992,7254)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.12.1992 - 11 UE 3757/88 (https://dejure.org/1992,7254)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. Dezember 1992 - 11 UE 3757/88 (https://dejure.org/1992,7254)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 Abs 1 NamÄndG, § 1355 BGB
    Namensänderung bei einem minderjährigen Kind nach Wiederverheiratung eines Elternteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1986 - 13 S 157/86

    Änderung des Familiennamens eines Kindes bei Wiederverheiratung der Mutter

    Auszug aus VGH Hessen, 08.12.1992 - 11 UE 3757/88
    Zur Begründung haben sie ihr Vorbringen aus dem Verwaltungsverfahren vertieft und sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 18. Februar 1986 -13 S 157/86- (NJW 1986, 1963) bezogen.

    Die von der Beschwerde geschilderte, dem beschließenden Senat in ihrem Inhalt nicht näher bekannte Entscheidung des VGH Mannheim (Urteil vom 18. Februar 1986 -13 S 157/86-, NJW 1986, 2963), durch die die Behörde verpflichtet worden sein soll, im Wege der Namensänderung den Familiennamen eines minderjährigen Stiefkindes und den Familiennamen des Stiefvaters zu einem Doppelnamen des Kindes zu verbinden, gibt für die vorliegende Sache nichts her.

  • BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86

    Ehenamen

    Auszug aus VGH Hessen, 08.12.1992 - 11 UE 3757/88
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluß vom 5. März 1991 -- 1 BvL 83/86 u.a. -- (EuGRZ 1991, 105 = NJW 1991, 1602 = DVBl. 1991, 485) § 1355 Abs. 2 Satz 2 BGB für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt und in einer Übergangsregelung bis zur Neufassung durch den Gesetzgeber die Bildung nahezu beliebiger Doppelnamen für zulässig erklärt hat, haben sich für die Abwägung der widerstreitenden Interessen bei der Änderung von Familiennamen in sogenannten Stiefkinderfällen die Verhältnisse deutlich zugunsten von Namensänderungen vor allem im Wege der Bildung von Doppelnamen verschoben.
  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

    Auszug aus VGH Hessen, 08.12.1992 - 11 UE 3757/88
    Das nichteheliche Kind, das in einer Gemeinschaft mit den Eltern lebt, benötigt den besonderen Schutz, der den nichtehelichen Kindern zusteht (vgl. Art. 6 V GG), nicht weniger als andere nichteheliche Kinder; denn es muß im Gegensatz zum ehelichen Kind mit der Belastung der jederzeit form- und folgenlos möglichen einseitigen Beendigung der Verbindung seiner Eltern leben (BVerfGE 56, 363 (386) = NJW 1981, 1201).
  • BVerwG, 11.04.1986 - 7 B 47.86

    Änderung des Familiennamens - Doppelname des Kindes - Änderungsanspruch -

    Auszug aus VGH Hessen, 08.12.1992 - 11 UE 3757/88
    Der vom Beklagten zur Stützung seiner Auffassung herangezogene Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. April 1986 -- 7 B 47.86 -- (NJW 1986, 2962) hob noch auf den damals anerkannten Grundsatz der Namensgleichheit innerhalb der Familie ab und betraf ein Kind, dessen Eltern in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebten.
  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 74.68

    Abhängigkeit des Fristbeginns von der Bekanntgabe an die Klägerin - Wichtiger

    Auszug aus VGH Hessen, 08.12.1992 - 11 UE 3757/88
    Eine solche Wertung der Privatrechtsordnung muß auch im Rahmen der öffentlichrechtlichen Namensänderung berücksichtigt werden (BVerwGE 37, 107 (110 f.) = NJW 1971, 1474).".
  • VGH Hessen, 04.08.1992 - 11 UE 1927/90

    Wichtiger Grund für die Änderung des Familiennamens bei einem Stiefkind

    Auszug aus VGH Hessen, 08.12.1992 - 11 UE 3757/88
    Der Senat hat deshalb bereits mit Urteil vom 4. August 1992 -- 11 UE 1927/90 -- zum Ausdruck gebracht, daß im Rahmen des Abwägungsvorgangs das Ziel einer namensmäßigen Kennzeichnung der Abstammung als Unterfall der sozialen Ordnungsfunktion nicht mehr so hoch zu bewerten sei wie bisher.
  • VGH Hessen, 27.07.1994 - 11 UE 842/94

    Namensänderung in sog Stiefkinderfällen - notwendige Beiladung des nicht

    Eine ähnliche Auffassung hat der Senat auch schon in seinen Urteilen vom 8. Dezember 1992 - 11 UE 3757/88 - und - 11 UE 1827/90 - zur nachträglichen Bildung von Doppelnamen im Wege der Namensänderung vertreten.
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